Nutzungs- und Servicebedingungen
Stand: 19. Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich und Begriffe
- Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Plattform Listenflohmarkt der NiBurhe Software UG (haftungsbeschränkt), Ringelnatzweg 10, 82256 Fürstenfeldbruck („Betreiber", „wir").
- Teil A gilt für alle Nutzerinnen und Nutzer, insbesondere Verkäuferinnen und Verkäufer. Teil B gilt ergänzend für Veranstalter. Teil C enthält gemeinsame Schlussbestimmungen.
- „Veranstaltung" ist ein über die Plattform organisierter Kommissions-Flohmarkt. „Veranstalter" ist, wer eine Veranstaltung über die Plattform anlegt und durchführt. „Verkäufer" ist, wer über eine nummerierte Liste Waren zum Verkauf abgibt. „Liste" ist das über die Plattform geführte Verzeichnis der Artikel eines Verkäufers.
- Abweichende Bedingungen des Veranstalters gelten nur im Verhältnis Veranstalter ↔ Verkäufer und binden den Betreiber nicht.
Teil A — Nutzungsbedingungen (alle Nutzer)
§ 2 Leistungen des Betreibers
- Der Betreiber stellt eine Software-Plattform bereit: Listenverwaltung, Artikelerfassung, Etikettendruck, Warenannahme und -rückgabe, Kassenfunktion mit Barcode-Erfassung, Abrechnung und Auszahlung, begleitende E-Mail-Benachrichtigungen sowie optionale Funktionen wie Veranstaltungssuche und Suchagent.
- Für Verkäufer und sonstige Nutzer ist die Nutzung der Plattform kostenlos. Etwaige Gebühren des Veranstalters sind keine Entgelte des Betreibers.
- Der Betreiber ist nicht Vertragspartei der zwischen Verkäufern, Veranstaltern und Käufern geschlossenen Geschäfte, verwahrt kein Geld der Nutzer und erbringt keine Zahlungsdienste. Kaufverträge kommen ausschließlich am Veranstaltungsort zustande; die Auszahlung der Verkaufserlöse erfolgt durch den Veranstalter.
§ 3 Registrierung und Nutzerkonto
- Bestimmte Funktionen setzen ein Nutzerkonto voraus. Ein Anspruch auf ein Konto besteht nicht. Pro Person ist nur ein Konto zulässig.
- Bei der Registrierung sind wahrheitsgemäße Angaben zu machen und aktuell zu halten. Das Konto ist persönlich; Zugangsdaten sind geheim zu halten.
- Der Zugang zu einer Liste kann über ein Listen-Kennwort mit einem Konto verknüpft werden. Dieses Kennwort dient ausschließlich der Zuordnung der Liste und ist ebenfalls geheim zu halten.
- Nutzer können ihr Konto jederzeit ohne Angabe von Gründen selbst in der Anwendung löschen (Bereich „Meine Daten"); alternativ genügt eine E-Mail an info@listenflohmarkt.org. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und laufende Abrechnungen einer noch nicht abgeschlossenen Veranstaltung bleiben unberührt; solange eine Veranstaltung läuft, ist die Löschung nicht möglich.
§ 4 Teilnahme an Veranstaltungen, Listen und Gebühren
- Listen werden vom jeweiligen Veranstalter zugeteilt; ein Anspruch auf Zuteilung besteht gegenüber dem Betreiber nicht.
- Mit der Annahme einer Liste kommt der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung zwischen Verkäufer und Veranstalter zustande. Der Betreiber stellt hierfür nur die technische Plattform.
- Vom Veranstalter festgelegte Gebühren werden in der Anwendung vor der Teilnahme ausgewiesen und bei der Abrechnung berücksichtigt. Gläubiger dieser Gebühren ist der Veranstalter.
- Die Abrechnung wird in der Anwendung dokumentiert. Einwände gegen die Abrechnung sind an den Veranstalter zu richten.
§ 5 Pflichten der Nutzer; zulässige Waren
- Die Plattform darf nur bestimmungsgemäß genutzt werden. Untersagt sind insbesondere Eingriffe in die technische Infrastruktur, die Nutzung fremder Konten sowie bewusst falsche Angaben.
- Für die über eine Liste angebotenen Waren gilt, sofern der Veranstalter nichts Abweichendes bestimmt: keine Neuware; die Ware muss im Land der Veranstaltung legal verkäuflich sein; es soll nur vollständige, funktionsfähige Ware in gutem Zustand angeboten werden, Mängel sind in der Artikelbeschreibung anzugeben.
- Der Veranstalter entscheidet abschließend, welche Artikel zum Verkauf angenommen werden.
- Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen können wir Konten vorübergehend sperren oder — nach erfolgloser Abmahnung, außer bei schwerwiegenden Verstößen — dauerhaft ausschließen.
§ 6 Verfügbarkeit
- Wir bemühen uns um eine hohe Verfügbarkeit, schulden aber keine bestimmte Verfügbarkeit. Geplante Wartungsarbeiten kündigen wir rechtzeitig an.
- Die Kassenfunktion verfügt über einen Offline-Modus, der kurzzeitige Verbindungsausfälle am Veranstaltungstag überbrückt.
§ 7 Haftung
- Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für Waren, die im Rahmen einer Veranstaltung abgegeben, verkauft oder zurückgegeben werden.
- Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Waren
Der Betreiber verwahrt keine Waren und übernimmt keine Verantwortung für abgegebene Waren. Sofern der Veranstalter nichts anderes kommuniziert, übernimmt auch dieser keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung abgegebener Ware; § 7 Abs. 1 gilt im Verhältnis zum Veranstalter entsprechend.
Teil B — Servicebedingungen für Veranstalter
§ 9 Vertragsschluss
- Der Vertrag über die Nutzung der Plattform als Veranstalter kommt mit der Registrierung der Veranstaltung zwischen dem Veranstalter und dem Betreiber zustande.
- Tritt der Veranstalter als Unternehmen, Verein oder sonstige Organisation auf, bestätigt die registrierende Person, zur Vertretung berechtigt zu sein.
- Ist der Veranstalter Verbraucher, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu; die Widerrufsbelehrung wird bei der Registrierung der Veranstaltung bereitgestellt.
§ 10 Entgelt und Abrechnung
- Für die Nutzung der Plattform durch Veranstalter fällt ein Entgelt in Höhe von 1 % des Veranstaltungsumsatzes zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer an.
- Werden bei einer Veranstaltung keine Umsätze erfasst, entstehen keine Kosten.
- Die Rechnung wird nach Abschluss der Veranstaltung elektronisch an die hinterlegte E-Mail-Adresse übermittelt und ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang fällig.
- Der Betreiber kann die Entgelthöhe für künftige Veranstaltungen ändern; maßgeblich ist der zum Zeitpunkt der Registrierung ausgewiesene Satz.
§ 11 Pflichten des Veranstalters
- Der Veranstalter führt die Veranstaltung in eigener Verantwortung durch und ist insbesondere verantwortlich für die rechtmäßige Durchführung, die Kommunikation seiner Teilnahmebedingungen und Gebühren sowie die ordnungsgemäße Auszahlung der Verkaufserlöse.
- Der Veranstalter stellt sicher, dass nur berechtigte Personen Zugang zur Kassenfunktion und zu Verkäuferdaten seiner Veranstaltung erhalten.
§ 12 Datenschutz: Umgang mit Verkäuferdaten
- Für personenbezogene Daten der Verkäufer, die dem Veranstalter über die Plattform offengelegt werden, ist der Veranstalter eigenständiger Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
- Der Veranstalter verpflichtet sich, diese Daten ausschließlich zur Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung seiner Veranstaltung zu verwenden, vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und nach Abschluss der Veranstaltung samt etwaiger Exporte und Ausdrucke zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
- Werbliche Ansprachen sind nur zulässig, wenn der Veranstalter hierfür über eine eigene Rechtsgrundlage verfügt.
§ 13 E-Mail-Versand über die Plattform
- Rundmails werden technisch über die Plattform versandt; als Antwortadresse wird die E-Mail-Adresse des Veranstalters gesetzt. Für den Inhalt ist der Veranstalter verantwortlich.
- Rundmails dürfen nur veranstaltungsbezogene Inhalte enthalten; Werbung Dritter und veranstaltungsfremde Massenkommunikation sind untersagt.
- Der Versand erfolgt asynchron; ein Anspruch auf Zustellung einzelner E-Mails besteht nicht.
§ 14 Kassenbetrieb und Offline-Modus
- Die Kassenfunktion kann Verbindungsausfälle überbrücken; Verkäufe werden dann lokal erfasst und bei Wiederverbindung synchronisiert. Maßgeblich ist der nach Synchronisation bestätigte Stand.
- Der Veranstalter stellt sicher, dass alle Kassengeräte vor dem Abschluss der Veranstaltung synchronisiert werden. Die Klärung angezeigter Konflikte obliegt dem Veranstalter.
- Kartenzahlungen wickelt der Veranstalter über sein eigenes Kartenterminal außerhalb der Plattform ab.
Teil C — Schlussbestimmungen
§ 15 Änderungen dieser Bedingungen
- Wir können diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aus triftigen Gründen erforderlich ist und die Änderung den Nutzer nicht unangemessen benachteiligt.
- Änderungen kündigen wir registrierten Nutzern mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform bzw. in der Anwendung an. Widerspricht der Nutzer nicht bis zum Wirksamwerden oder nutzt er die Plattform danach weiter, gelten die geänderten Bedingungen; auf diese Folge weisen wir gesondert hin.
§ 16 Vertragssprache, anwendbares Recht, Gerichtsstand
- Vertragssprache ist Deutsch. Stellt der Betreiber Übersetzungen bereit, ist die deutsche Fassung maßgeblich.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen ihres Aufenthaltsstaats entzogen wird.
- Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand München.
§ 17 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.