Aktionsbedingungen Empfehlungsprogramm
Stand: 19. Oktober 2026
1. Der Betreiber kann ein Empfehlungsprogramm anbieten, unbefristet oder für einen angegebenen Zeitraum. Ob und bis wann es läuft, steht auf der Website.
2. Einen Empfehlungscode erhält nur ein Veranstalter, der bereits mindestens eine Veranstaltung über die Plattform durchgeführt hat.
3. Gibt ein neuer Veranstalter bei seiner Registrierung einen gültigen Code an, ist seine erste Veranstaltung entgeltfrei. Voraussetzung: Er legt sie während der Laufzeit des Programms an.
3a. Der Betreiber kann außerdem eigene Aktionscodes ausgeben. Gibt ein neuer Veranstalter bei seiner Registrierung einen gültigen Aktionscode an, ist seine erste Veranstaltung entgeltfrei, wenn er sie innerhalb der für den Code angegebenen Laufzeit anlegt. Ein Aktionscode kann auf eine Zahl von Einlösungen begrenzt sein. Eine Gutschrift für andere Veranstalter entsteht dadurch nicht.
4. Der Werbende erhält eine Gutschrift für eine entgeltfreie Veranstaltung, sobald die erste Veranstaltung des Geworbenen stattgefunden und Umsatz erzielt hat. Die Gutschrift gilt für die nächste Veranstaltung, die der Werbende anlegt, auch nach Ende des Programms. Sie verfällt, wenn innerhalb von 24 Monaten nach ihrer Entstehung keine Veranstaltung angelegt wird, auf die sie angerechnet werden kann. Sie gilt als verbraucht, wenn diese Veranstaltung stattfindet, auch ohne Umsatz. Wird die Veranstaltung abgesagt, bleibt die Gutschrift innerhalb der 24 Monate erhalten. Je Veranstaltung wird höchstens eine Gutschrift angerechnet. Die Zahl der Gutschriften je Werbendem ist nicht begrenzt.
5. Eine Selbstempfehlung ist ausgeschlossen; dazu zählt auch dieselbe Rechnungsidentität. Gutschriften sind nicht übertragbar und werden nicht ausgezahlt.
6. Bei Missbrauch kann der Betreiber Gutschriften streichen und Teilnehmer vom Programm ausschließen. Der Betreiber kann das Programm jederzeit mit Wirkung für die Zukunft beenden. Bereits entstandene Gutschriften bleiben davon unberührt.