Helferbedingungen
Stand: 21. Oktober 2026
1. Veranstalter können über Listenflohmarkt.org Helferschichten anbieten und eine Mitbringliste führen. Für Schichten braucht man ein kostenloses Nutzerkonto; man muss dafür keine Liste haben. Die Schichten, ihre Plätze und mögliche Vorteile legt allein der Veranstalter fest. Listenflohmarkt.org vermittelt nur.
2. Wer sich in eine Schicht einträgt oder vom Veranstalter eintragen lässt, sagt verbindlich zu, die Schicht zu übernehmen.
3. Austragen ist bis zu der Frist möglich, die die Veranstaltung nennt (ohne Angabe 24 Stunden vor Schichtbeginn). Danach wendet man sich direkt an den Veranstalter. In eine andere Schicht derselben Veranstaltung zu wechseln, gilt nicht als Austragen.
4. Gewährt der Veranstalter Helfern einen Vorteil (zum Beispiel eine frühere Listenvergabe, eine ermäßigte Listengebühr oder Verkaufsgebühr), gilt er nur, solange der Helfer eine Schicht hat. Mit dem Austragen, dem Herausnehmen durch den Veranstalter oder „nicht erschienen“ entfällt er sofort. War eine ermäßigte Listengebühr schon bezahlt, wird die Differenz bei der Auszahlung verrechnet: vom Auszahlbetrag abgezogen oder, wenn er nicht reicht, nachgefordert.
5. Gibt eine Veranstaltung Listen nur an Helfer aus („Liste nur mit Schicht“), kann eine Liste ohne Schicht nicht abgegeben werden. Wer sich wieder in eine Schicht einträgt, kann sie wieder abgeben.
6. Wer sich dreimal hintereinander austrägt oder dreimal hintereinander nicht zu seiner Schicht erscheint (auch gemischt), wird als Helfer gesperrt – bei allen Veranstaltungen auf Listenflohmarkt.org. Gezählt wird über alle Veranstalter; eine übernommene Schicht setzt die Zählung zurück. Mit der Sperre entfallen alle künftigen Schichten. Listen holen und Mitbringen bleiben möglich, nur ohne Helfer-Vorteil. Die Sperre hebt nur der Betreiber auf; danach beginnt die Zählung neu.
7. Ein Veranstalter kann Helfer außerdem für seine eigenen Veranstaltungen sperren oder aus einer Schicht nehmen. Das Herausnehmen zählt nicht als Austragen.
8. Zusagen auf der Mitbringliste sind ebenfalls verbindlich und können bis zur Frist der Veranstaltung zurückgezogen werden. Sie zählen nicht für die Sperre nach Nr. 6. Wer ohne Konto zusagt, bestätigt die Zusage über einen Link in einer E-Mail; ohne Bestätigung verfällt sie.